Zucht

Der Hybridschweinezuchtverband Nord/Ost e.V. betreut die bei ihm organisierten Sattelschweinzüchter intensiv.

Gegenwärtig gibt es acht Eberlinien, auf deren Erhalt aus Gründen der Inzuchtvermeidung viel Wert gelegt wird. Dies erfordert eine kontinuierliche Erfassung der Daten aller Zuchttiere und einen guten Gesamtüberblick über den gesamten Tierbestand.

Alle Zuchttiere werden in einem Herdbuch geführt und einer Zuchtwertschätzung unterzogen.

Neben der Erfassung der Fruchtbarkeit, fließen die Ergebnisse der Eigenleistungsprüfung und der Nachkommenschaftsprüfung auf Station in die Zuchtwertberechnung ein.

Als erster Schritt werden aus den Reinzuchtwürfen potenzielle Zuchttiere, die den Rasseanforderungen im Exterieur entsprechen, im Alter von ca. 4 Wochen ausgewählt und gekennzeichnet.

Mit 6 bis 8 Monaten erfolgt eine Eigenleistungsprüfung der Jungsauen und die Körung der Jungeber.

Dazu wird neben der Ermittlung der Leistungsdaten (Lebenstagszunahme, Ultraschallseitenspeckdicke, Muskeldicke, Magerfleischanteil) eine Bonitur (Typ, Rahmen, Kopf, Bemuskelung, Fundament, Gesäuge) der Tiere vorgenommen.

Geschwister der Zuchttiere werden in der Leistungsprüfanstalt in Ruhlsdorf einer Prüfung auf Mast- und Schlachtleistung unterzogen.

Diese Leistungserfassung dient nicht einer Hochleistungszucht, sondern der Ermittlung des Status quo und dem Ausschluss von nicht rassetypischen Tieren.

Vorrangiges Ziel ist die Erhaltung der speziellen Eigenschaften dieser alten Rasse.

Einige Bundesländer gewähren Zuwendungen zur Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft. Hier wird u.a. auch die Haltung von Sattelschweinen mit einer Förderung belohnt. Leider gibt es keine einheitliche Regelung, sondern die Förderbedingungen und Förderzeiträume variieren von Region zu Region. Auskünfte geben hier die Landwirtschaftsministerien oder die Landwirtschaftsämter der Landkreise.