Förderung

Mecklenburg-Vorpommern

Förderung der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft. Mit dieser Förderung sollen wirtschaftliche Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanforderungen oder geringerer Leistungen ausgeglichen werden, die bei der Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen unter den geltenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen.

Gefördert werden Zuchttiere der Rasse:
- Rheinisch-Deutsches Kaltblut
- Rauhwolliges Pommersches Landschaf
- Deutsches Sattelschwein
- Deutsches Edelschwein
- Deutsche Landrasse

Nachfolgend der Antrag sowie Informationsmaterial zu den Fördermöglichkeiten

Antrag für Fördermittel
Informationsblatt zur Förderung der Erhaltung tiergenetischer Resourcen
Informationsblatt zur Auszahlung 2011
Richtlinien zur Förderung tiergenetischer Resourcen in der Landwirtschaft
Quelle: https://www.lallf.de/oekologischer-landbau-handelsklassen-mio/foerderung/tiergenetische-ressourcen/

Brandenburg

Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ab 2015

Wer und was kann gefördert werden?
Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2014).

Zielsetzung
Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen. Dabei gilt es zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen.

Mehr Informationen gibt es hier.

Hier findet man die Förderungsrichtlinie vom Bund für die tiergenetischen Ressourcen S. 69 und folgende.

Sachsen-Anhalt

Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft

Es wird ein Beitrag dazu geleistet, gefährdete Nutztierrassen als Lebendbestand zu erhalten und damit auch ihre spezifischen Eigenschaften künftig züchterisch zu nutzen. Damit wird dem Verlust an Biodiversität in der Landwirtschaft entgegengewirkt.
Die Agrarumweltmaßnahme Erhaltung tiergenetischer Ressourcen unterstützt den Tierhalter durch jährliche Haltungsprämien in Höhe von 150 €/GVE je weibliches und 200 € je GVE je männliches Zuchttier. Das Tier muss als Zuchttier in einem Zuchtbuch einer nach Tierzuchtgesetz anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sein und regelmäßig zur Zucht genutzt werden. Der Tierhalter verpflichtet sich über mindestens 5 Jahre an der Maßnahme teilzunehmen.

Mehr Informationen gibt es hier.

Sachsen

Informationen gibt es hier.